Logopädinnen und Logopäden arbeiten im Bereich der
In der ersten Therapiesitzung erfolgt ein ausführliches Gespräch, die Erhebung der eventuell beeinflussenden Ursachen und des Entwicklungsverlaufes (Anamnese). Danach folgt eine logopädische Testung, um ein genaues Bild zu erhalten (Diagnostik). Als ganzheitlich arbeitende Logopädin ergänze ich die klassische logopädische Diagnostik bei Bedarf mit der mototherapeutischen Diagnostik. Diese beinhaltet auch die Beurteilung der Qualität der Bewegungen, des Muskeltonuses sowie der Wahrnehmung. Danach erfolgt die an den Patienten angepasste Therapie. Diese kann, je nach Störungsbild, unterschiedlich lange dauern.
Bei der Behandlung von Kindern ist die Anwesenheit der Eltern während der Therapie sinnvoll und mein persönliches
Anliegen.
Verrechnung:
Ich bin Wahllogopädin.
Als medizinische Leistung wird Logopädie von einem Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe...) verordnet und muss vor dem Beginn der Therapie vom Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.
Üblicherweise wird eine Verordnung über „10x logopädische Therapie á 60 Minuten“ ausgestellt.
Die Einheiten werden direkt nach der Therapiesitzung verrechnet. Nach Abschluss der Therapie bekommen Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann zusammen mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Pflichtkrankenkassen refundieren anteilig den Kassensatz (in der Regel 40%-50%). Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie bis zu 100% refundiert bekommen.
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